AGB

1. Vertragskonzept

Verträge der schläpfer + partner mit ihren Kunden bestehen aus einem Vertragsdokument und diesen AGB. Das Vertragsdokument kann ein Vertrag im engeren Sinn evtl. eine Auftragsbestätigung sein (nachfolgend Vertrag genannt). Es enthält die kommerziellen und technischen Spezifikationen. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass im Einzelfall immer darauf Bezug genommen werden muss. Die AGB enthalten „Allgemeine Bestimmungen“, welche allgemein gelten, sowie besondere Bestimmungen für die einzelnen Vertragstypen.

2. Lizenzvertrag Software

2.1. Lizenz

schläpfer + partner erteilt dem Kunden für die im Vertrag bezeichnete Software eine Lizenz. Die Lizenz bedeutet das Recht, die Software im Objektcode auf einem eigenen System und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde hat das Recht, die Software durch einen externen Outsourcing-Dienstleister betreiben zu lassen. Dieser darf die Software nur für den Kunden einsetzen und muss sich schriftlich zur Einhaltung der Bedingungen verpflichten, welche dem Kunden durch den Vertrag und die AGB auferlegt werden. Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag bezeichnete Anzahl gleichzeitiger Nutzer, Instanzen und/oder Transaktionen beschränkt. Nicht zulässig sind: der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Weitergabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in den Sourcecode.

2.2. Übergabe und Installation

schläpfer + partner übergibt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger, bzw. stellt diese in elektronischer Form zum Download zur Verfügung. Die Installation der Software wird als Dienstleistung zusätzlich verrechnet.

2.3. Lizenzgebühren

Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühren gemäss Vertrag zu bezahlen. Die Lizenzgebühren werden spätestens nach Lieferung bzw. Lizenzierung in Rechnung gestellt.

2.4. Gewährleistung

Zur Wahrung der Mängelrechte hat der Kunde die Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und in nachvollziehbarer Form zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 8 Arbeitstage und beginnt mit der Auslieferung. Während dieser Zeit werden reproduzierbare Programmfehler behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Insbesondere wird die schläpfer + partner im Rahmen der Gewährleistung keine Wartung gemäss Ziffer 3 erbringen, sofern diese über die reine Fehlerbehebung hinausgeht. Der Kunde kann, für die gekaufte Software, ab dem Zeitpunkt der Lieferung, einen Update-, Wartungs-, oder Supportvertrag bzw. eine Kombination dieser Verträge abschliessen.

3. Wartungsvertrag Software

3.1. Vertragsgegenstand

Wartungsleistungen sind Dienstleistungen, die der Instandhaltung der Software dienen, auf dem PC bzw. Server, auf dem die Software installiert ist. Das Verschieben der Software, von einem PC bzw. Server auf einen anderen PC bzw. Server, ist nicht Bestandteil des Wartungsvertrages.

Die schläpfer + partner erbringt die Wartungsleistungen, die nachfolgend definiert und in Service Level Agreements (SLA) weiter spezifiziert sind.

3.2. Störungsanalyse

schläpfer + partner analysiert auftretende Störungen, ordnet diese einem Verantwortlichkeitsbereich zu und schlägt, sofern die Störung durch die schläpfer + partner verursacht wird, eine geeignete Lösung vor.

3.3. Fehlerbehebung

Auftretende Fehler in der Software werden von der schläpfer + partner entsprechend ihrer Dringlichkeit durch Entwicklung von Korrekturcode oder von Umgehungslösungen, durch Anpassung der Bedienungsabläufe des Kunden oder durch Bereitstellen eines neuen Release der Software behoben.

Bei wesentlichen Betriebsstörungen hat der Kunde Anspruch auf eine individuelle Fehlerbehebung. In allen übrigen Fällen erfolgt die Fehlerbehebung in der Regel mit dem nächsten Release.
Releases werden nur in Verbindung mit einem Updatevertrag zur Verfügung gestellt.

3.4. Wartung von individueller Software

Die Wartungsleistungen beziehen sich auf die im Vertrag erwähnte Standardsoftware. Die Wartung von individuell für den Kunden entwickelten Programmen oder Programmteilen ist nicht Bestandteil dieser Wartungsleistungen. Diesbezüglich gelangt Ziffer 11.3 zur Anwendung.

3.5. Betriebs- und Reaktionszeiten

schläpfer + partner erbringt ihre Wartungsleistungen während den ordentlichen Geschäftszeiten an der zuständigen Geschäftsstelle der schläpfer + partner. Bei wesentlichen Betriebsstörungen sichert schläpfer + partner während den ordentlichen Geschäftszeiten eine Reaktionszeit von 1 Arbeitstag zu.

3.6. Wartungsgebühren

Als Entschädigung für die Wartungsleistungen bezahlt der Kunde der schläpfer + partner die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. schläpfer + partner stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.

3.7. Gewährleistung

schläpfer + partner erbringt die Wartungsleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. schläpfer + partner kann jedoch nicht garantieren, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.

3.8. Haftungsausschluss

Trotz aller Sorgfalt und gewissenhafter Ausführung von Wartungsarbeiten, übernimmt schläpfer + partner keine Haftung für mittel- oder unmittelbare Schäden an Daten, Hardware, Fremdsoftware, Personen oder finanzieller Natur.

3.9. Vertragsdauer

Wartungsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und sie sind jeweils auf das Ende des Vertragsjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

4. Updatevertrag Software

4.1. Vertragsgegenstand

Im Rahmen des Updatevertrages stellt die schläpfer + partner den Kunden die jeweils neuen Releases (Updates) innerhalb der lizenzierten Hauptversion, der im Updatevertrag genannten Software, zur Verfügung.

4.2. Releases, innerhalb der lizenzierten Hauptversion

Die Hauptversion definiert sich durch die Nummer vor dem ersten Punkt der Versionsnummer.

Neue Releases der Software werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Release (freigegebenes Update) ist eine neue Fassung der Software oder ein Zusatzpaket (Patch, Bugfix, Hotfix) zur Software. Ein Release behebt Fehler, enthält technische Verbesserungen oder erweitert den Leistungsumfang der Software. Die Installation von Releases auf dem Kundensystem ist durch die pauschale Vergütung nicht abgedeckt. schläpfer + partner ist berechtigt, die Erbringung von Wartungsleistungen von der Installation eines bestimmten Release abhängig zu machen. Ein neuer Release muss in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach Freigabe oder 10 Tage nach Zustellung an den Kunden installiert werden.

4.3. Lieferung von neuen Releases

Die Lieferung neuer Releases (Updates) stellt die schläpfer + partner den Kunden in Form von Downloads zur Verfügung. Möchte ein Kunde ein Release nicht selbst installieren, dann kann er das Update durch einen Mitarbeiter der schläpfer + partner ausführen lassen. Das Ausführen von Updates durch Mitarbeiter der schläpfer + partner sind nicht Bestandteil des Updatevertrages und werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.

4.4. Lieferung von neuen Versionen

Eine Version (Upgrade) ist eine neue Fassung der Software, die im Gegensatz zum Release gemäss Produktebeschreibung von der schläpfer + partner eine wesentliche Erweiterung der Funktionalität und/oder eine grundlegende technische Verbesserung enthält. schläpfer + partner kann den Erwerb von neuen Versionen kostenpflichtig machen.

4.5. Updates für individuelle Software

Die Updates beziehen sich auf die im Vertrag erwähnte Standardsoftware. Individuelle für den Kunden entwickelte Programme oder Programmteile erfordern eine entsprechende Anpassung der Updategebühr.

4.6. Updategebühren

Als Entschädigung für die Releases bezahlt der Kunde der schläpfer + partner die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. schläpfer + partner stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.

4.7. Gewährleistung

schläpfer + partner erstellt die Releases mit der gehörigen Sorgfalt. schläpfer + partner kann jedoch nicht garantieren, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.

4.8. Haftungsausschluss

Trotz aller Sorgfalt und gewissenhaft entwickelter und getesteter Software, übernimmt schläpfer + partner keine Haftung für mittel- oder unmittelbare Schäden an Daten, Hardware, Fremdsoftware, Personen oder finanzieller Natur.

4.9. Vertragsdauer

Updateverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und sie sind jeweils auf das Ende des Vertragsjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

5. Supportvertrag Software

5.1. Vertragsgegenstand

schläpfer + partner unterhält eine Hotline, welche Supportanfragen beantwortet. Der Kunde bezeichnet einen Systemverantwortlichen. Dieser sammelt die Supportanfragen betriebsintern und leitet sie an die Hotline weiter. Die Hotline ist nicht dazu bestimmt, einfache Benutzeranfragen zu bearbeiten, deren Beantwortung sich aus den Handbüchern ergeben würde, oder die Anwender auszubilden.

5.2. Betriebs- und Reaktionszeiten

schläpfer + partner erbringt ihre Supportleistungen während den ordentlichen Geschäftszeiten an der zuständigen Geschäftsstelle der schläpfer + partner. Bei dringenden Anfragen sichert schläpfer + partner während den ordentlichen Geschäftszeiten eine Reaktionszeit von 1 Arbeitstag zu.

5.3. Support für individuelle Software

Der Support bezieht sich auf die im Vertrag erwähnte Standardsoftware. Supportanfragen zu individuellen für den Kunden entwickelten Programmen oder Programmteilen, können unter Umständen nicht von jedem Supportmitarbeiter der schläpfer + partner bearbeitet werden und erfordern eine entsprechende Anpassung der Supportgebühr.

5.4. Supportgebühren

Als Entschädigung für den Support bezahlt der Kunde der schläpfer + partner die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. schläpfer + partner stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.

5.5. Gewährleistung

schläpfer + partner erbringt die Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. schläpfer + partner kann jedoch nicht garantieren, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.

5.6. Haftungsausschluss

Trotz aller Sorgfalt und gewissenhafter Ausführung von Supportleistungen, übernimmt schläpfer + partner keine Haftung für mittel- oder unmittelbare Schäden an Daten, Hardware, Fremdsoftware, Personen oder finanzieller Natur.

5.7. Vertragsdauer

Supportverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und sie sind jeweils auf das Ende des Vertragsjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

6. Mietvertrag Software

6.1. Vertragsgegenstand

Der Kunde kann Software mieten, anstatt sie zu kaufen. In diesem Fall erhält der Kunde während der Dauer des Vertrages ein Gebrauchsrecht an den gemieteten Produkten gemäss Ziffer 2.1. Zudem hat er Anrecht auf Wartungsleistungen gemäss Ziffer 3 und Updates gemäss Ziffer 4.

6.2. Preise

Als Entschädigung für die Miete bezahlt der Kunde der schläpfer + partner die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Diese kann monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus fakturiert werden.

6.3. Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte bestimmen sich nach den Ziffern 2.4 und 3.7, 4.7 und 5.5.

6.4. Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss bestimmt sich nach den Ziffern 3.8, 4.8 und 5.6.

6.5. Vertragsdauer

Mietverträge treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und haben eine Mindestdauer von 36 Monaten. Anschliessend sind sie jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

7. Hostingvertrag Software

7.1. Vertragsgegenstand

Der Kunde kann Software hosten, anstatt sie zu kaufen. In diesem Fall erhält der Kunde während der Dauer des Vertrages ein Gebrauchsrecht an den gehosteten Produkten gemäss Ziffer 2.1. Zudem hat er Anrecht auf Wartungsleistungen gemäss Ziffer 3 und Updates gemäss Ziffer 4.

7.2. Preise

Als Entschädigung fürs Hosting bezahlt der Kunde der schläpfer + partner die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Diese kann monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus fakturiert werden.

7.3. Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte bestimmten sich nach den Ziffern 2.4 und 3.7, 4.7 und 5.5.

7.4. Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss bestimmt sich nach den Ziffern 3.8, 4.8 und 5.6.

7.5. Vertragsdauer

Hostingverträge treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und haben eine Mindestdauer von 12 Monaten. Anschliessend sind sie jeweils auf das Ende des nächsten vollen Monats mit einer Frist von 1 Monat schriftlich kündbar.

8. Kaufvertrag für Hardware sowie für Software von Drittherstellern

8.1. Vertragsgegenstand

schläpfer + partner verkauft dem Kunden die im Vertrag bezeichnete Hardware, welche entweder von Drittherstellern oder von schläpfer + partner selbst hergestellt, respektive zusammengesetzt wird. Zudem verkauft schläpfer + partner dem Kunden Software von Drittherstellern, insbesondere Betriebssysteme, Netzwerksoftware, Zeiterfassung und Office-Produkte.

Umfang und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers.

Für den Fall, dass solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurden, gelangen die Lizenzbedingungen gemäss Ziffer 2.1 zur Anwendung.

Der Kunde anerkennt die Schutzrechte der Hersteller an Programmen und Dokumentationen und wird die entsprechenden Schutzrechtsvermerke unverändert belassen. Der Kunde verpflichtet sich, Software und Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.

8.2. Lieferung

schläpfer + partner liefert an den Betriebsort des Kunden. schläpfer + partner übergibt dem Kunden die Software von Drittherstellern auf dem vom Hersteller an schläpfer + partner abgegebenen Datenträger oder stellt diese für den Download zur Verfügung. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Die Installation der Software wird als Dienstleistung verrechnet.

8.3. Preise

Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichneten Hardwarekaufpreise und Lizenzgebühren zu bezahlen. Diese werden von schläpfer + partner nach Lieferung in Rechnung gestellt.

8.4. Gewährleistung für Hard- und Software von Drittherstellern

Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Hardware und Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu rügen. Für Drittprodukte ergeben sich die Gewährleistungsrechte aus den Herstellerbedingungen. Sofern diese nichts anderes regeln, beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate.

Gegenüber schläpfer + partner bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass schläpfer + partner die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller/Lieferanten im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt schläpfer + partner die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.

8.5. Garantie für Hardware von schläpfer + partner

Für von schläpfer + partner zusammengesetzte Hardwareprodukte garantiert schläpfer + partner, fehlerhafte Produkte während einer Zeitdauer von 1 Jahr von schläpfer + partner kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Es handelt sich dabei um eine Bring-in Garantie. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den gültigen Ansätzen von schläpfer + partner in Rechnung gestellt.

8.6. Haftungsausschluss

schläpfer + partner übernimmt keine Haftung für mittel- oder unmittelbare Schäden an Daten, Hardware, Fremdsoftware, Personen oder finanzieller Natur, die durch die gelieferten Produkte entstehen.

9. Supportvertrag für Hard- und Software von Drittherstellern

9.1. Vertragsgegenstand

schläpfer + partner erbringt während den ordentlichen Geschäftszeiten gemäss Ziffer 3.5 über die Gewährleistung hinaus Supportleistungen für Hardware und Software von Drittherstellern, sofern der Kunde vorgängig einen entsprechenden Supportvertrag abgeschlossen hat.

Der Inhalt der Supportleistungen ergibt sich aus dem entsprechenden SLA.

9.2. Preise

Als Entschädigung für die definierten Supportleistungen bezahlt der Kunde schläpfer + partner die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. schläpfer + partner stellt diese ab Vertragsbeginn je nach Vertrag entweder jährlich oder quartalsweise im Voraus in Rechnung.

Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.

9.3. Gewährleistung

schläpfer + partner erbringt die Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. schläpfer + partner kann jedoch nicht garantieren, dass die unterstützten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden können.

9.4. Haftungsausschluss

Trotz aller Sorgfalt und gewissenhafter Ausführung von Supportleistungen, übernimmt schläpfer + partner keine Haftung für mittel- oder unmittelbare Schäden an Daten, Hardware, Fremdsoftware, Personen oder finanzieller Natur.

9.5. Vertragsdauer

Supportverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und sie sind jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

10. Dienstleistungsvertrag

10.1. Vertragsgegenstand

schläpfer + partner erbringt EDV-Dienstleistungen wie Installation von Hardware und Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software (Customizing und Parametrisierung), Rollouts, Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Unterstützung bei der Projekteinführung und Inbetriebnahme (Projektmanagement), Durchführung von Tests, Schulung sowie Support des Kunden. Die von schläpfer + partner jeweils zu erbringenden Dienstleistungen werden im Vertrag beschrieben.

10.2. Systemintegration

schläpfer + partner übernimmt die Verantwortung für die Systemintegration nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird. Die Übernahme dieser Verantwortung setzt voraus, dass der Kunde seine Anforderungen vorgängig spezifiziert. Übernimmt schläpfer + partner keine Verantwortung für die Systemintegration, so liefert schläpfer + partner auf „Zeit und Material“-Basis und der Verkauf von Hardware, die Lizenzierung von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen werden als voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet.

10.3. Erfüllungsort

Dienstleistungen werden nach Wahl von schläpfer + partner entweder an einer Geschäftsstelle von schläpfer + partner oder beim Kunden erbracht. Werden Dienstleistungen beim Kunden erbracht, werden die An-/Abfahrtskosten in Rechnung gestellt, sofern dies im Vertrag nicht gesondert geregelt ist.

10.4. Preise

Dienstleistungen werden von schläpfer + partner zu den im Vertrag bezeichneten Konditionen in Rechnung gestellt. Fehlt es an einer besonderen Vereinbarung, rechnet schläpfer + partner nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen ab.

10.5. Gewährleistung

Bei jeder Dienstleistung wendet schläpfer + partner die entsprechende Sorgfalt an. Ist aufgrund einer Dienstleistung ein zu übergebendes Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet schläpfer + partner, dass das Arbeitsresultat am Zeitpunkt der Übergabe den Spezifikationen entspricht, wie sie im Vertrag definiert wurden. Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in solchen Fällen 3 Monate und beginnt mit der Abnahme durch den Kunden. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung durch schläpfer + partner. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen.

11. Entwicklungsvertrag Individualsoftware

11.1. Vertragsgegenstand

schläpfer + partner entwickelt im Auftrag des Kunden Individualsoftware. Auf einen solchen Auftrag gelangen die Bestimmungen über den Dienstleistungsvertrag gemäss Ziffer 9 zur Anwendung. Der Kunde hat unter Vorbehalt von Ziffer 10.4. keinen Anspruch auf Übergabe des Sourcecodes.

11.2. Preise

Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichnete Entschädigung zu den dort erwähnten Zahlungsterminen zu bezahlen.

11.3. Support von Individualsoftware

Für Individualsoftware werden keine Wartungsleistungen, sondern nur Supportleistungen erbracht. Als Entschädigung dafür, dass schläpfer + partner die Supportbereitschaft aufrechterhält, bezahlt der Kunde eine jährliche Supportgebühr im Umfang von 20% der kumulierten Entwicklungskosten der unterstützten Software.

Nimmt der Kunde effektiv Supportleistungen in Anspruch, wie zum Beispiel Analyse, Beratung, Unterstützung via Remote Access oder vor Ort Fehlerbehebung, so werden diese Leistungen nach Aufwand zu den gültigen Ansätzen von schläpfer + partner in Rechnung gestellt.

11.4. Herausgabe des Sourcecodes

Stellt schläpfer + partner den Support von Individualsoftware ein, so kann der Kunde die Übergabe des Sourcecodes der Individualsoftware verlangen. Der Kunde darf den Sourcecode nur im Rahmen der ihm gewährten Lizenz nutzen. Es ist ihm untersagt, den Sourcecode darüber hinaus kommerziell zu verwenden oder Dritten bekannt zu machen.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Termine

Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind ohne ausdrückliche Zusicherungen im Vertrag Richtwerte und nicht verbindlich.

12.2. Übergabe, Abnahme und Genehmigung

schläpfer + partner erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch des Arbeitsresultates nicht ausschliessen, hindern die Abnahme nicht. Eine formelle Abnahme, bei welcher anhand von Tests die Einhaltung der Abnahmekriterien geprüft wird, findet nur statt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Findet in diesem Fall die Abnahme nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum statt, so gilt die Abnahme als erfolgt. In allen übrigen Fällen gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Ablieferung schriftlich eine Abnahmeverweigerung ausspricht. Produkte und Arbeitsresultate gelten in jedem Fall als abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt.

12.3. Annahmeverzug des Kunden

Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, so kann schläpfer + partner nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen.

12.4. Verzug von schläpfer + partner

Wird ein verbindlich vereinbarter Termin nicht eingehalten und ist diese Verzögerung durch schläpfer + partner verschuldet, hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so befindet sich schläpfer + partner im Verzug und der Kunde kann die gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen.

12.5. Preise und Spesen

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.

schläpfer + partner kann im Einzelfall Vorauszahlung verlangen. schläpfer + partner hat Anspruch auf Ersatz der Spesen im effektiv angefallenen Umfang. schläpfer + partner kann Spesenpauschalen verlangen.

schläpfer + partner ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern. Gültig sind jeweils die Preise und Spesenansätze gemäss der aktuellen Preisliste von schläpfer + partner.

12.6. Rechnungsstellung und Fälligkeit

Rechnungen von schläpfer + partner gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprochen wird. Sie sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.

12.7. Reisezeit

Reisezeit gilt als Arbeitszeit. schläpfer + partner kann für die Reisezeit Pauschalen verlangen.

12.8. Zusatzaufwand

Folgende Leistungen kann schläpfer + partner zusätzlich zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigung nach Aufwand in Rechnung stellen:

  • Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind;
  • Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die lizenzierten Programme von schläpfer + partner erfolgen);
  • Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physikalische Einwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder elektrische Belastungen);
  • Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat;
  • Aufwand, der durch nicht ordnungsgemäss funktionierende Drittprodukte verursacht wurde.
  • Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.

12.9. Zahlungsverzug des Kunden

Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung von schläpfer + partner in Verzug, so kann schläpfer + partner einen Verzugszins von 5% verlangen und nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen, respektive einen auf eine bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen Vertrag fristlos kündigen.

12.10. Mitwirkungspflichten

Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass schläpfer + partner die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Ansprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden;
  • Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und, falls erforderlich, Ausbildung von Superusern;
  • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der von schläpfer + partner vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen;
  • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften;
  • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung und sichere Aufbewahrung der Backups, sofern diese Aufgaben im betreffenden Vertrag nicht ausdrücklich von schläpfer + partner übernommen werden;
  • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Mitarbeiter der schläpfer + partner zu den Räumlichkeiten des Kunden; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden;
  • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von schläpfer + partner bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte;
  • Unterstützung von schläpfer + partner: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von schläpfer + partner, Ausführung der von schläpfer + partner dem Kunden zugewiesenen Arbeiten;
  • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen;
  • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten;
  • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern;
  • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internetanschluss und Telefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern;
  • Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung für jedes gewartete Produkt;
  • Verantwortung für Produkteauswahl: Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllen.
  • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Sicherungsmedien sowie Ersatz von Verschleissteilen.

12.11. Rechte am Arbeitsergebnis

Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt wird, verbleiben sämtliche Rechte an den durch schläpfer + partner oder deren Subunternehmer erstellten Arbeitsergebnissen bei schläpfer + partner. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht daran.

12.12. Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden

Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Hardware- oder Softwareprodukte unsachgemäss behandelt, selbst verändert oder repariert oder solche Handlungen durch nicht von schläpfer + partner autorisierte Dritte vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. Überdies kann schläpfer + partner den dadurch verursachten, zusätzlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung stellen.

12.13. Haftung

schläpfer + partner haftet höchstens bis zum Preis des mangelhaften Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen (Wartung etc.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.14. Verrechnungsausschluss

Mit Forderungen der schläpfer + partner kann der Kunde nur solche Gegenforderungen verrechnen, die von schläpfer + partner schriftlich anerkannt wurden.

12.15. Sicherheiten

schläpfer + partner behält sich das Eigentum an den verkauften Hardware- und Softwareprodukten vor, bis der Kunde die Hard- bzw. Softwareprodukte vollständig bezahlt hat. Der Kunde verpflichtet sich, Eigentumsvorbehalte Dritten, insbesondere allfälligen Vermietern bzw. Hostern, mitzuteilen, sowie unter Eigentumsvorbehalt stehende Hardware- und Softwareprodukte nicht zu veräussern und sie sorgfältig zu behandeln. Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren, bzw. der pünktlichen Bezahlung der Hosting- oder Mietgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenz-, Hosting- oder Mietgebühren, so verliert er nach einmaliger schriftlicher Mahnung sämtliche Nutzungsrechte an der unbezahlten Software und ist verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen und Datenträger sowie Dokumentationen an schläpfer + partner zurückzugeben.
Bei Miete von Hard- bzw. Software bleibt das Eigentum bei schläpfer + partner. Der Kunde behält die Nutzungsrechte so lange, wie er die Miete fristgerecht bezahlt. schläpfer + partner behält sich das Recht vor, die vermietete Soft- bzw. Hardware bei Zahlungsverzug nach einer einmaligen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist zurückzufordern.

12.16. Geheimhaltung

schläpfer + partner und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

12.17. Schlussbestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der darauf basierenden Verträge unwirksam, so sollen die übrigen Bestimmungen trotzdem Geltung haben und der Vertrag ist so auszulegen und zu ergänzen, dass der mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht werden kann.

Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von schläpfer + partner.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen schläpfer + partner Stand 2021.

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